WILLKOMMEN BEIM NC
Podcasts
Engagement und Ehrenamt auf die Ohren
Podcasts sind ein inzwischen beliebtes Audioformat, um (Wissens-)Themen zu transportieren. Ihr Vorteil: Sie sind online jederzeit und überall i.d.R. kostenlos per Smartphone oder Tablet abrufbar (z.B. bei Spotify, Apple, Google, Deezer, Audible und vielen weiteren).
Zum Thema „Engagement und Ehrenamt“ möchten wir Ihnen zwei Podcasts empfehlen: Hallo Ehrenamt ist ein Podcast, der sich ausschließlich mit Themen rund um das Ehrenamt befasst. Es gibt beispielsweise eine Folge über das Musikfestival Glacis Open Air in Magdeburg, das von Engagierten auf die Beine gestellt wird. Aber dort kann man sich auch Inspiration aus anderen Bereichen holen, etwa in der Folge über den Besuchsdienst DUO für schöne Stunden für Menschen mit Demenz oder Sie können erfahren, wie die Freiwillige Feuerwehr sich organisiert oder das Projekt „LeseWelten“ kennenlernen, bei dem Menschen im Ehrenamt Kindern vorlesen.
Die zweite Empfehlung ist der von der Moderatorin Rabea Scholz und dem renommierten Journalisten Hajo Schumacher produzierte Podcast „In guter Verfassung“, der sich in jeder Folge mit Themen des Grundgesetzes befasst, darunter ist auch ein Beitrag mit dem Titel Partizipation: Wie sich das Volk beteiligen kann, in dem es als Schwerpunkt auch um ehrenamtliche Arbeit geht und welche zentrale Bedeutung das Ehrenamt für die Demokratie hat.
Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte (GEMA)
Jeder Chor / Verein, der als Veranstalter bzw. Produzent (z.B. von CDs) fungiert, ist grundsätzlich zur Anmeldung sämtlicher Konzerte, Chorveranstaltungen und anderweitiger Nutzung von Musik unter Angabe der Musikfolgen bzw. Programme bei der GEMA verpflichtet. Dies gilt gleichermaßen für kostenpflichtige wie kostenfreie Veranstaltungen und auch bei allen geselligen Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Theaterabenden, Umzugsmusiken, Festakten bei offiziellen Gelegenheiten, Freundschaftssingen und Wohltätigkeitssingen.
Für die Chöre im Niedersächsischen Chorverband (NC) übernimmt der Verband nur noch bis Ende dieses Jahres diese Aufgabe aufgrund der von den Chören eingereichten Unterlagen.
Ab 1. Januar 2025 können Sie Ihre Veranstaltung nur noch direkt über das GEMA-Online-Portal melden!
Weitere Informationen dazu finden Sie unter SERVICE –> GEMA.
Entlastung für Vereine und Organisationen
Land Niedersachsen übernimmt GEMA-Gebühren…?
(24.11.2024) Vor einigen Tagen geisterte eine Meldung durch die niedersächsischen Medien, dass sich die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte) mit dem Land Niedersachsen hinsichtlich der Übernahme von GEMA-Gebühren geeinigt habe.
Zum Hintergrund: Öffentliche Musikdarbietungen aller Art (ob live gesungen oder als Konserve eingespielt) unterliegen grundsätzlich einer Meldepflicht (gegenüber der GEMA) und ziehen in den meisten Fällen die Berechnung von Nutzungsentgelten nach sich.
Die GEMA-Gebühren für Konzerte von Chören des NC werden bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 150 € übernommen. Bei Überschreitung des Jahreshöchstbetrages von 150 € stellt der NC den Chören den Differenzbetrag in Rechnung. Bei Chorkonzerten mit Gastchören, die nicht Mitglied im NC sind, wird jeweils eine Einzelfallprüfung vorgenommen.
Die o.g. Meldung bezieht sich nicht auf die Gebühren, die für Konzerte anfallen können, sondern für Musik von Tonträgern oder Live-Musik z.B. von Musikgruppen – Formen der Musikdarbietung, die vom Vertrag des NC/DCV mit der GEMA nicht abgedeckt sind.
Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.
Neuer Arrangement-Wettbewerb ins Leben gerufen
Musikalische Erinnerungskultur
(17.10.2024) Hannover wurde zu einem Schauplatz der Musikgeschichte: Im Rahmen der chor.com ist der europaweit erste internationale Arrangement-Wettbewerb für musikalische Erinnerungskultur ausgelobt worden.
Der Deutsche Chorverband präsentierte gemeinsam mit Schott Music und dem deutsch-israelischen Forschungs- und Bildungsprojekt „Projekt 2025-Arche Musica“ den internationalen Arrangement-Wettbewerb zum „Deutsch-Jüdischen Liederbuch von 1912“. Das Ziel des Wettbewerbs ist es, Impulse für eine aktive chormusikalische Erinnerungskultur und Beschäftigung mit jüdischer Musikkultur anzuregen.
Es ist der erste internationale Arrangement-Wettbewerb für musikalische Erinnerungskultur. Aufgrund seiner internationalen Bedeutung wurde er mit einem Preisgeld von 20.000 € hoch dotiert. Zusätzlich werden drei ausgezeichnete Kompositionen bei Schott Music verlegt. Für die gegenwärtige Musikgeneration in Deutschland und Israel ergibt sich die einzigartige Chance, durch innovative Arrangements wirkungsvolle Impulse für eine neue Form der Erinnerungskultur und für das gemeinsame musikalische Erbe zu geben.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Deutschen Chorverbandes.
Hier geht es zur Ausschreibung.
Demokratieprojekt
Vielstimmig – Chöre für Demokratie
(27.08.2024) Alle haben eine Stimme, egal, woher sie kommen und wer sie sind. Im Zusammenhang mit den andauernden Demonstrationen und Veranstaltungen zur Förderung der Demokratie in den letzten Monaten ist in der hannoverschen Chorlandschaft das große Bedürfnis entstanden, auch als Singende ein Zeichen zu setzen!
Wir wollen klar machen, dass es viele Menschen gibt, die die Demokratie schützenswert finden. Wir wollen verdeutlichen, dass hier alle Menschen willkommen sind. Wir sind Viele und jede und jeder von uns hat eine Stimme. Wir als Chöre sind viele Stimmen und zusammen klingen wir am besten. Wir sind vielstimmig – in doppelter Hinsicht! Wir wollen zeigen, dass es viele Menschen gibt, die anders denken als die Populisten in unserem Land. Und das wollen wir öffentlich machen.
Initiiert hat das Projekt der rund 55 Mitglieder starke Chor clazz – Junger Konzertchor Hannover. Ausgehend von Hannover sollen in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Chorverband möglichst viele Chöre in Niedersachsen und den anderen Bundesländern erreicht werden.
Für dieses Projekt ist ein Signet entwickelt worden, das von allen singenden Menschen (insbesondere Chören) kostenlos genutzt werden kann. Ein gemeinsames Symbol macht es einfach für jeden singenden Menschen, sich zu schmücken, sich mit anderen zu verbinden und seinen Standpunkt öffentlich zu zeigen. Der Slogan lautet: Vielstimmig – Chöre für Demokratie.
Das Signet steht im SERVICE-Bereich unter Download in den gängigsten Formaten für Druck, WWW und Soziale Medien zur Verfügung, um die Verwendung auf Konzertprogrammen, Internetseiten, Facebook, Instagram & Co., für Merchandising, Roll-Ups und Ähnliches zu ermöglichen. Aus der Nutzung entstehende Kosten werden von den Chören selbst getragen.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme und Verbreitung!
Zuletzt die Bitte an Sie, uns über Ihren Beitrag zu dieser Initiative zu informieren – wir werden diesen auf allen unseren Medienkanälen teilen.
CHORTAGE HANNOVER 2024
13. Chortage Hannover: Festival der Begegnung beendet
(30.06.2024) Mit dem umjubelten Abschlusskonzert inklusive Standing Ovations gingen im Theater am Aegi die 13. CHORTAGE HANNOVER erfolgreich zuende. Die vielfach preisgekrönten Vivid Voices der Hochschule für Musik, Theater und Medien entfachten gemeinsam mit dem internationalen A-cappella-Sextett Accent ein musikalisches Feuerwerk, das seinesgleichen sucht.
Nach Haydns Die Jahreszeiten mit dem NC-Projektchor, Orchester und Solisten zum Auftakt und der beliebten Jazz-Pop-Night boten die 13. CHORTAGE am Donnerstag das ebenfalls sehr beliebte Format Lange Nacht der Chöre, in der sich die enorme und bundesweit bekannte Vielfalt der Chorszene Hannovers widerspiegelte.
Im Konzert der Jubilare in der Christuskirche am Freitag zeigten einige der besten Chöre Hannovers (Hannoverscher Oratorienchor, Johannes Brahms-Chor, Kammerchor Hannover und Norddeutscher Figuralchor) ihr individuelles Profil und überzeugten mit ihrer klanglichen Raffinesse. Geboten wurden überwiegend Werke von Komponisten, zu denen in diesem Jahr ein "rundes" Jubiläum gefeiert werden kann.
Im Konzert der Chorjugend am Samstagnachmittag präsentierten sich Chöre, die in der Spitze der niedersächsischen Nachwuchsarbeit „mitspielen” – der Schaumburger Jugendchor, die Mädchenkantorei St. Johannes aus Wunstorf und der Nachwuchschor des Mädchenchors Hannover.
Das erstmals veranstaltete Chorfest im Großen Garten trug mit einem bunten dreistündigen Open-Air-Konzert im Gartentheater dem Wunsch der Chöre nach Begegnung der Chöre aller Genres und Zielgruppen besonders Rechnung. Nicht nur das treue Chortage-Publikum zeigte sich begeistert, auch viele internationale Gäste der Herrenhäuser Gärten erlebten, dass Hannover zurecht seit zehn Jahren den Titel UNESCO City of Music trägt. Intendant und NC-Präsident Martin Lüssenhop sowie Landeschorleiter Keno Weber, Künstlerischer Leiter der Chortage, freuten sich sehr, dass dieses neue Konzept von allen Seiten sehr positiv angenommen wurde.
Beim letztjährigen Deutschen Chorwettbewerb in Hannover stachen zwei norddeutsche Ensemble ganz besonders heraus: der Junge Kammerchor Braunschweig und Cantaloop aus Hamburg. Beide gestalteten kongenial das Konzert der Preisträger, das vom Publikum intensiv miterlebt wurde.
Die 14. Chortage Hannover finden vom 20. bis 29. Juni 2025 statt. Unterstützt wird das Festival erneut durch das Kulturbüro der Landeshauptstadt Hannover sowie weitere Förderer. Einzelheiten finden Sie in Kürze u.a. auf der Website der CHORTAGE www.chortage-hannover.de.
In eigener Sache
OVERSO – bitte Chorleitungen eintragen
(30.12.2023) Es fällt uns in der Geschäftsstelle bei Recherchen in OVERSO immer wieder auf, dass viele Chöre ihre Chorleitungen nicht eingetragen haben. Das ist wirklich schade, denn viele Informationen, die wir in unserem Newsletter veröffentlichen, sind auch für diese Personengruppe interessant und wichtig, wie z.B. Fort- und Weiterbildungen. Deshalb unsere Bitte an Sie: Tragen Sie doch bei der nächsten Bearbeitung Ihres OVERSO-Eintrags Name und E-Mail-Adresse Ihrer Chorleitung nach – wir wollen weder etwas verkaufen noch sonstige unmoralische Angebote machen, sondern schlicht und einfach informieren (s.o.).
Danke!
Kürzung von Fördermitteln für 2024 abgewendet
2,6 Mio. € für die Musik in Niedersachsen
(17.11.2023) Die musikalischen Initiativen und vor allen Dingen die Musikschulen in Niedersachsen können sich für 2024 über zusätzliche Landesmittel in Millionenhöhe aus der sogenannten politischen Liste freuen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben damit zusätzliche Schwerpunkte in Sachen Musik gesetzt. Der Landesmusikrat Niedersachsen begrüßt die Entscheidung, die Anliegen der von ihm vertretenen Mitgliedsverbände zu fördern.
So erhält der Landesmusikrat Niedersachsen die dringend benötigten 100.000 Euro an zusätzlichen Weiterleitungsmitteln für die Amateurmusik. Damit sind die Projekte der Chöre, Orchester, Bands, aber auch Spielmannszüge im Land Niedersachsen für ein weiteres Jahr gesichert. Darüber hinaus geht an die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Rock eine Förderung in Höhe von 200.000 Euro. Der Landesverband niedersächsischer Musikschulen e.V. erhält 2 Millionen Euro. Das Musikförderungsprogramm „Wir machen die Musik“ erhält zusätzliche 300.000 Euro.
Lothar Mohn, Präsident des Landesmusikrats Niedersachsen, begrüßt ausdrücklich diese Anerkennung der musikalischen Initiativen im Land: „Wir freuen uns sehr, dass das Engagement der Amateurmusikverbände weiterhin gewürdigt wird. Allerdings kann diese einmalige Absicherung über die politische Liste nur ein erster Schritt sein. Die Förderung der Musikkultur im Land muss verstetigt werden, damit sie weiterhin vielfältig und lebendig bleibt.”
Vizepräsident Prof. Michael Gudenkauf ergänzt: „Die Forderungen der Lister Resolution der über 50 Mitgliedsverbände im Landesmusikrat nach auskömmlicher Förderung des niedersächsischen Musiklebens wurden gehört. Wir danken den Fraktionen und allen Abgeordneten, die sich für die Belange unserer Mitgliedsverbände stark gemacht haben. Damit erleben wir in Niedersachsen einen guten ersten Schritt. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Forderungen der Lister Resolution zu erreichen und zu verstetigen."
Dieser Erfolg ist vor allem auf das Zusammenwirken der Verbände in Absprache unter dem Dach des LMR zurückzuführen – die Verbände, so auch der NC, haben eigene politische Arbeit und Pressearbeit betrieben, aber immer im Geist des Miteinander und in Kooperation mit dem LMR.
www.frag-amu.de
Das neue Lexikon der Amateurmusik
(28.04.2023) Wer Fragen zu Vereinsgründungen hat, zum Steuer- oder Urheberrecht hat, der fragt Amu – das schlaue Füchslein der Amateurmusik. Amu weiß alles, was nicht zur Musik selbst gehört, aber für das Amateurmusizieren wissenswert ist.
Bei frag-amu.de gibt es bereits viele verschiedene Kategorien mit Artikeln. Weitere Artikel kommen laufend hinzu. In der Suchfunktion können Sie Suchbegriffe oder Ihre Frage an Amu eingeben. Amu wird Ihnen dazu passende Artikel vorschlagen.
Hinter frag-amu.de steht der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO), der Dachverband der Amateurmusik in Deutschland. Zusätzlich werden die durch das Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK erarbeiteten Inhalte für die digitale Wissens- und Informationsvermittlung an die Basis zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Corona-Pandemie beantwortet Amu verlässlich die aktuellen Fragestellungen, so dass ein Mehrwert für alle Musik-Ensembles entsteht.
Sämtliche Artikel wurden von Fachleuten geschrieben und werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Nutzen Sie die Kommentarfunktion oder unser Kontaktformular, um Amu weitere Fragen zu stellen, Anregungen zu geben oder sich zusätzliche Artikel zu wünschen.
Die Programmierung von frag-amu.de wurde im Rahmen des Projekts „Die Verantwortlichen #Digital“ der Akademie für Ehrenamtlichkeit aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und der Robert-Bosch-Stiftung gefördert. Der Betrieb und die Redaktion der Plattform werden gefördert von der Beauftragten für Kultur und Medien im Rahmen von NEUSTART KULTUR.
Transparenzregister
Erleichterungen für gemeinnützige Vereine
(11.06.2021) Die seit 2017 bestehende Beitragspflicht für die Verwaltung des Transparenzregisters wird verändert. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 beschlossen, das umstrittene Transparenzregister anzupassen.
Die Anpassungen
Die rückwirkende Zahlungsaufforderung wird zwar nicht gestoppt, allerdings wurden folgende Änderungen beschlossen:
- Für eine Übergangszeit bis 2023 soll es eine erleichterte Befreiung von der Zahlungspflicht geben.
- Ab dem Jahr 2024 soll ein Antrag für die Gebührenbefreiung nicht mehr notwendig sein.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO), sowie u.a. der Deutsche Olympische Sportbund, das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement und der Deutschen Kulturrat hatten sich für eine Vereinfachung der bürokratischen Regelungen im Kontext des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG) eingesetzt.
Zentrales Anliegen des Protests war, eine automatische Eintragung in das Transparenzregister und eine vereinfachte Gebührenbefreiung für die vielen gemeinnützigen Vereine im Bereich der Amateurmusik zu erwirken. Die errungene Lösung bedeutet für die ehrenamtlich und vereinsgetragene Amateurmusik eine große Entlastung.
Welche konkreten Folgen ergeben sich?
Für das Jahr 2024 ist die Umsetzung eines „Zuwendungsempfängerregisters“ geplant, welches die steuerbefreiten Vereinigungen auflisten soll. Ziel ist eine Verknüpfung von Registern und Finanzämtern. Der Freistellungsbescheid soll hier automatisch hinterlegt werden. Vereine werden dann automatisch ins Transparenzregister aufgenommen und müssen nur die sich ergebenden Änderungen kommunizieren. Außerdem trägt der Bund die Registergebühren für befreite gemeinnützige Vereine.
Für die Zeit bis zur Umsetzung eines Zuwendungsempfängerregisters konnten folgende Erleichterungen erzielt werden:
- Es muss pro Verein noch eine einmalige Antragstellung auf Befreiung der Gebühren bis zum Jahr 2024 erfolgen, wobei es sich hier um eine vereinfachte Art der Antragsstellung handeln soll.
- Die Vereine werden vom Bundesanzeiger Verlag angeschrieben und um Bestätigung der Gemeinnützigkeit gebeten, eine Übersendung von Nachweisen entfällt.
Durch den verbandsübergreifenden Protest an dem großen Aufwand für die Gebührenbefreiung konnte somit eine bürokratiearme Lösung geschaffen werden: Eine formlose Versicherung ersetzt den bis dato notwendigen Nachweis der Gemeinnützigkeit durch den Freistellungsbescheid.